AGB & Tarife
Allgemeine Vertragsbedingungen
Für Touren mit einem anerkannten Bergführer gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer. Eine kurze Auftragsbestätigung hilft Missverständnisse zu verhindern.
Tarife Bergführer

- Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Bergführer vor der Tour vereinbart.
- Der unverbindliche Tagesrichtpreis beträgt CHF 700.00.
- Das Honorar kann je nach Dauer des Engagements, Länge der Tour, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste oder der saisonalen Auslastung variieren. Sämtliche Spesen fallen üblicherweise zu Lasten des Gastes.
- Der Richttarif für Bergführer-Aspiranten/-innen beträgt 75% des Honorars eines Bergführers, einer Bergführerin mit eidgenössischem Fachausweis.
- Zudem gelten besondere Bestimmungen bei mehrtägigen Einsätzen, bei Programmabbrüchen wegen schlechten Wetters, bei Nichterfüllung des Engagements durch den Kunden sowie für Reisetage des Bergführers.
- Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Auftrags hilft, Missverständnisse zu vermeiden.Es ist wichtig, dass diese Punkte bei einer Vereinbarung geklärt werden – beispielsweise durch die Übernahme der «Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer» (AVB) des Schweizer Bergführerverbandes.
- Der BBV lehnt jede Verantwortung für die Organisation und Durchführung der publizierten Touren ab. Die Veranstalter (Privatpersonen und/oder Unternehmen) tragen die alleinige Verantwortung!
- Die publizierten Preise sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Tarife Wanderleiter & Kletterlehrer

- Der Preis wird zwischen dem Gast und dem Wanderleiter & Kletterlehrer vor der Tour vereinbart.
- Der empfohlene Richtpreis pro Tag beträgt beim Wanderleiter bei CHF 500.00 und beim Kletterlehrer bei CHF 550.00
Dieser kann je nach Länge des Engagements, der Wanderung, der Schwierigkeit, der Verhältnisse, der Anzahl Gäste, der saisonalen Auslastung nach unten oder oben angepasst werden. - Spesen fallen generell zu Lasten des Gastes.
- Im übrigen gelten spezielle Bestimmungen über die Anstellung bei mehrtägigem Engagement, bei Abbruch der Tour wegen schlechten Wetters, bei Nichteinhaltung des Engagements durch den Gast oder für Reisetage der WanderleiterIn oder des Kletterlehrers.
- Wichtig ist, dass diese Punkte bei der Vereinbarung eines Engagements geklärt werden. Eine kurze schriftliche Auftragsbestätigung hilft Missverständnisse zu verhindern.
